Der Ein-Buch-Vertrag

Verträge zwischen Autor/Autorin und Agentur regeln die Vertretungsvollmacht, also für welchen Zeitraum und in welchem Umfang die Agentur die Werke des Autors/der Autorin anbieten soll. Es gibt hier verschiedene Ansätze, einige Agenturen sind eher strenger, andere eher laxer in ihren Verträgen. Ein typischer Ein-Buch-Vertrag enthält unter anderem folgende Vereinbarungen:


1.    Der Autor/die Autorin bevollmächtigt die Agentur, seine/ihre Rechte des Werkes mit dem (Arbeits-)Titel ____________________________________ gegenüber Verlagen exklusiv wahrzunehmen. Er/sie erklärt, gegenüber Dritten keine Verpflichtungen eingegangen zu sein oder während der Gültigkeit dieser Vereinbarung einzugehen.

2.    Die Agentur handelt gegenüber Dritten als bevollmächtigter Vertreter des Autors/der Autorin. Sie verpflichtet sich, seine/ihre Interessen in der für ihn/sie günstigsten Weise zu vertreten. Dies gilt sowohl für die Verhandlungsführung mit Verlagen, den Vertragsabschluss als auch für die gesamte Dauer der Gültigkeit des geschlossenen Verlagsvertrages. Die Agentur trifft die notwendigen Entscheidungen nach Rücksprache und in Übereinstimmung mit dem Autor/der Autorin.

3.    Der Autor/die Autorin erklärt, dass Idee und Manuskript sein/ihr geistiges Eigentum sind, dass er/sie über das Urheberrecht an diesem Werk verfügt, und dass er/sie die Verfügungsberechtigung weder ganz noch teilweise dritten Personen übertragen hat. Der Autor/die Autorin informiert die Agentur über bestehende Optionen, über bereits erfolgte Ablehnungen des Werks durch Verlage sowie über die bisherigen Bemühungen, das Werk zu vermitteln. Bereits bestehende Verlagsgespräche des Autors/der Autorin bezüglich des Werks werden von der Agentur weitergeführt.

4.    Die Agentur erhält für ihre Vermittlung und für die weitere Wahrnehmung der Interessen des Autors/der Autorin gegenüber dem Verlag eine Provision in Höhe von 15 (fünfzehn)% auf sämtliche dem Autor/der Autorin laut Verlagsvertrag zustehenden und tatsächlich überwiesenen Honorare.

5.    Die Abrechnung der Verlagshonorare mit dem Autor/der Autorin erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Honorare auf dem Konto der Agentur. Der Autor/die Autorin tritt von seinem/ihrem Auszahlungsanspruch aus eingegangen Honoraren 15?% an die Agentur ab. Die Agentur überwacht den ordnungsgemäßen Eingang der Honorare und überprüft die Abrechnung des Verlags.

6.    Die hier getroffenen Vereinbarungen gelten vom Datum der Unterzeichnung bis zum Erlöschen der Gültigkeit des Verlagsvertrages. Wenn einer der Unterzeichnenden in grob fahrlässiger Weise oder mit Vorsatz gegen einzelne dieser Bestimmungen verstößt, steht der Gegenseite das Recht zu, die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Das Recht zu sofortiger Kündigung gilt auch für den Fall, dass der Verlag aus Gründen, die der Autor/die Autorin zu verantworten hat, vom Verlagsvertrag zurücktritt.

7.    Der Vermittlungsauftrag gilt für eine Laufzeit von 12 Monaten. Ein Verlagsvertrag, der innerhalb der Laufzeit angebahnt, aber noch nicht abgeschlossen ist, wird von der Agentur weiterverhandelt und abgeschlossen. Ein abgeschlossener Verlagsvertrag bleibt bis zum Ende seiner Laufzeit bei der Agentur.


Manche Agenturen nehmen noch einen Passus in den Vertrag auf, in dem geregelt wird, dass auch Verlagsverträge, die bis zu zwei Jahre nach der Kündigung des Agenturvertrags geschlossen werden, noch über die Agentur laufen. Eine Agentur braucht Zeit für die Vermittlung, denn die Prozesse im Buchmarkt dauern. Man muss das Manuskript vorbereiten, eine Rechteliste zusammenstellen (auf einer Rechteliste finden sich die jeweiligen Titel, die die Agentur anbietet), auf den Buchmessen unzählige Gespräche führen, die Manuskripte verschicken und bei den Verlagen nachhaken. Ein Jahr vom Erstkontakt bis zur Vermittlung ist also ein realistischer Zeitrahmen – manchmal geht es schneller, manchmal dauert es länger. Aber auf mehr als 18 Monate Laufzeit eines Agenturvertrags würde ich mich nicht einlassen. Warum? Im ungünstigsten Fall, etwa wenn der Agent/die Agentin untätig ist oder Sie mit der Agentur nicht zufrieden sind, kommen Sie nicht an Ihr Manuskript bzw. bleibt der Agent provisionsberechtigt, wenn Sie in der langen Laufzeit des Vertrags über andere Wege einen Verlag finden sollten.


Der Mehr-Buch-Vertrag

Man kann auch eine auf Dauer angelegte, aber trotzdem jederzeit kündbare Vereinbarung treffen, die etwa folgendermaßen aussieht:

Sehr geehrte/r __________________________________,

Sie haben sich entschlossen, künftig alle Ihre zur Publikation als Buch entstehenden Werke, beginnend mit
_______________________________________________

exklusiv durch die Agentur betreuen und an geeignete Verlage zur Veröffentlichung vermitteln zu lassen. Sie bestätigen, dass Sie keine andere Agentur mit der Vermittlung solcher Werke beauftragt haben oder beauftragen werden und stellen uns von Ansprüchen Dritter frei.

Wir sind bevollmächtigt, in Ihrem Namen Vertragsverhandlungen zu führen, die abschließende Entscheidung über deren Ergebnis bleibt aber in jedem Fall Ihnen vorbehalten. Die Exklusivität der Vertretung erstreckt sich auch auf Kontakte, die Sie möglicherweise selbst zu Verlagen knüpfen; kommt aus einem solchen Kontakt ein Vertrag zustande, ist die Agentur ebenfalls provisionsberechtigt.

Im Fall einer erfolgreichen Vermittlung an einen Verlag erhält die Agentur eine Provision von 15?% aller aus einem Vertrag fließenden Honorare. Diese Vereinbarung ist jederzeit gegenseitig kündbar. Sollte die Agentur bereits an der Vermittlung eines oder mehrerer bestimmter Projekte gearbeitet haben, wird ihr eine Frist von mindestens sechs Monaten zum Abschluss solcher Verhandlungen gewährt. Sollen bestimmte Werke von der Vermittlung durch die Agentur ausgenommen werden, bedarf dies der schriftlichen Zustimmung der Agentur.


Gelegentlich taucht die Frage auf, warum die Agentur provisionsberechtigt ist, auch wenn der Autor/die Autorin selbst oder jemand anders einen Verlag für das Manuskript gefunden hat. Die Antwort darauf ist einfach: Die Exklusivität ist nötig, weil der Agent/die Agentin sonst die ganze Vorarbeit umsonst leisten würde. Er/sie berät, lektoriert, bereitet auf, trifft Lektorinnen und Lektoren und pitcht das Manuskript – und dann würde der Autor/die Autorin kommen und sagen: Übrigens, ich habe selbst einen Verlag gefunden. Der Agent/die Agentin geht in unbezahlte Vorleistung, und diese Arbeit sichert er sich durch das exklusive Vertretungsrecht ab.
Grafisch stellt sich das „Arbeitsdreieck“ zwischen Verlag, Agentur und Autor also folgendermaßen dar:



Agenturprovision

Es ist in der Regel harte Arbeit, einen unbekannten Autor/Autorin präsentabel zu machen und auf den Buchmarkt vorzubereiten. Für diese Arbeit erhält die Agentur üblicherweise 15 %, manche Agenturen nehmen auch 20 %, leisten dafür dann aber auch ein umfangreicheres Lektorat. Nehmen wir, als kleines Rechenbeispiel, also an, der Agent/die Agentin vermittelt ein Buch an einen Verlag. Der Verlag zahlt einen Vorschuss (dazu gleich mehr) von 10.000 Euro, hälftig zahlbar bei Vertragsabschluss und bei Erscheinen des Buches. Die Provision für die Agentur beträgt dann zweimal 750 Euro, insgesamt 1.500 Euro. In der Regel überweist der Verlag das Honorar auf das Konto der Agentur, und diese überweist es binnen zweier Wochen nach Abzug ihrer Provision an den Autor/die Autorin weiter.

Da die Agentur also umsatzabhängig bezahlt wird, ist es ihr Bestreben, einen möglichst hohen Vorschuss und einen guten Vertrag auszuhandeln. Das zwingt den Verlag wiederum dazu, mehr für ein Buch zu tun. Agentinnen und Agenten bekommen oft von vornherein ganz andere Konditionen oder Verträge als Einzelautorinnen und -autoren, weil die Verlage wissen, dass sie es hier mit Profis zu tun haben. Am Ende bezahlt zwar der Autor/die Autorin die Provision des Agenten/der Agentin, aber durch die besseren Abschlüsse, die ein Agent/Agentin erzielt, wird diese oft mehr als kompensiert. Ich habe es schon erlebt, das Agenten das Doppelte bis Dreifache des angebotenen Vorschusses rausgehandelt haben, einfach, weil sie den Marktwert eines Manuskripts viel besser einschätzen können. Wenn man Glück hat, kommt es sogar zu einer Auktion, das heißt, mehrere Verlage interessieren sich für einen Titel, und er wird meistbietend versteigert. Hier können, besonders bei bekannteren Autoren oder außergewöhnlichen Manuskripten auch rasch mittlere fünfstellige Summen zusammenkommen. Der Standardvorschuss bei Debüts liegt aber eher zwischen 5.000 und 15.000 Euro.


Langfristige Zusammenarbeit mit einer Agentur

Viele Autorinnen und Autoren wollen in eine Agentur, nur wenige werden genommen, manche verzichten bewusst auf sie, etwa weil sie auf einem Spezialgebiet arbeiten, sich im Literaturbetrieb sehr gut auskennen oder eher mit kleinen Verlagen zusammenarbeiten. Ich persönlich glaube, dass Autorinnen und Autoren mit einem guten Agenten/Agentin auf lange Sicht erfolgreicher sind. Gute Agentinnen und Agenten sind hochspezialisierte Beraterinnen und Berater, im Idealfall entsteht eine lebenslange produktive Zusammenarbeit oder sogar Freundschaft.

Nicht selten sind Agenturen heute die stabileren Partner als Verlage. In Verlagen wechselt das Personal, und oft hängt das eigene Wohl und Wehe innerhalb des Verlages von einem Lektor oder einer Lektorin ab. Wechselt diese(r) dann, verliert ein Autor/die Autorin oft den Rückhalt im Verlag. Hier sorgt der Agent/Agentin für Kontinuität und Halt.
Da er/sie die rechtlichen und finanziellen Belange mit dem Verlag klärt, bleibt das Autor-Lektor-Verhältnis davon unberührt, die manchmal harten monetären Verhandlungen belasten nicht das inhaltliche Arbeitsverhältnis. Kommt es zum Bruch mit dem Verlag, sucht der Agent/Agentin diskret Wege, einen Verlagswechsel vorzubereiten. Viele Agentinnen und Agenten unterstützen mit ihrem Netzwerk und ihren Möglichkeiten die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Agenturen haben selbst Kommunikationsnetzwerke, die sie zum Wohl ihrer Autorinnen und Autoren einsetzen. Agentinnen und Agenten sitzen in Jurys, kennen Kritikerinnen und Kritiker, sind eng vernetzt mit anderen Agentinnen und Agenten oder Branchenexpertinnen und -experten. Niemand ist in der Regel so gut informiert wie die Agentinnen und Agenten, weil sie unabhängig sind und von vielen Seiten Informationen erhalten. Manche Agenturen haben eigene Lizenzabteilungen und vertreiben alle oder bestimmte Nebenrechte in Eigenregie oder unterstützen die Verlage dabei. Jede Agentur hat hier andere Schwerpunkte in der Arbeit oder ein anderes Selbstverständnis. In der Regel arbeiten Agenturen auch nicht mit sämtlichen in Frage kommenden Verlagen zusammen, sondern es gibt auch hier gewachsene persönliche Beziehungen, Vorlieben oder Geschmäcker.

Was passiert, wenn trotz Agentur mein Manuskript nicht vermittelt wird? Dass es mit der Vermittlung nicht klappt, kann durchaus passieren, und es kann unterschiedliche Ursachen haben. Eine Agentur versucht alles mögliche, um zum Ziel zu kommen, aber sie kann auch nicht zaubern, wenn der Verlag partout nicht will. Nicht selten scheitert eine Vermittlung auch daran, dass in dem Verlag, den man als Agent/Agentin im Auge hatte, gerade ein ähnliches Buch erschienen ist oder erscheinen wird oder dass das angebotene Buch eben doch knapp neben dem Raster der Verlage liegt. Es kann natürlich sein, dass nur der Agent/Agentin etwas in diesem Manuskript gesehen hat, etwas hat ihn angeregt oder fasziniert, und die in Frage kommenden Verlage sehen das anders oder schätzen die Verkaufsaussichten schlechter ein. Das subjektive Moment lässt sich aus diesem großen Manuskriptekarussell nie ganz raushalten – aber gerade das macht es ja so spannend.
Klappt es mit der Vermittlung nicht, weicht die anfängliche Euphorie rasch einer Ernüchterung.

Als Autor/Autorin dachte man, es mit einem Agenturvertrag geschafft zu haben, doch jetzt zeigt sich, dass der Weg noch lange nicht zu Ende ist. Manchmal ist das Vertrauensverhältnis zwischen Autor/Autorin und Agent/Agentin nach einem gescheiterten Vermittlungsversuch gestört, da der latente Vorwurf im Raum steht, der Agent/die Agentin habe nicht genug für die Vermittlung des Manuskripts getan. Diskussionspunkt sind hier manchmal die kleinen oder kleinsten Verlage. In der Tat sind für Agenturen nur Verlage ab einer gewissen Größe interessant, da kleine Verlage oft schwierige Vertragspartner sind, wenig Geld haben und nur sehr geringe oder gar keine Honorare zahlen. Für eine wirtschaftlich denkende Agentur lohnt sich eine solche Zusammenarbeit einfach nicht. Natürlich würde man einer Zusammenarbeit mit einem kleinen Verlag nicht im Wege stehen, und für Autorinnen und Autoren der Agentur gelten alle Beratungsdienstleistungen trotzdem, aber wenn eine Agentur nur solche Verträge machen würde, aus denen am Ende 200 Euro Honorar für den Autor/die Autorin fließen und 30 Euro Provision für die Agentur, wäre sie binnen kürzester Zeit pleite. Häufiger jedoch ziehen Autor/Autorin und Agent/Agentin nach einem gescheiterten Vermittlungsversuch weiterhin an einem Strang, der Agent/die Agentin ermutigt den Autor/die Autorin, ein zweites Buch zu schreiben, weiterzumachen, und er/sie kann nun vielleicht sogar von Anfang an auf bestimmte Fallstricke im Manuskript hinweisen und dem Stoff die richtige Richtung geben.


Agenturen und Selfpublishing

Die Literaturagenten beschäftigen sich intensiv mit den Umbrüchen in der Verlagsbranche und ihrer Rolle in diesem dynamischen Markt. Selfpublisher sind meist sehr kompetente Autorinnen und Autoren, die sich mit den technischen Voraussetzungen des digitalen Publizierens und der Vermarktung oft genauso gut auskennen wie die Profis. Welche Beratungsleistung kann ein Agent/Agentin also noch bieten, wenn die Vermittlung an Verlage wegfällt? Ich glaube, dass ein Agent/Agentin trotzdem ein starkes Gegenüber sein kann, ein Berater/Beraterin, ein Lektor/Lektorin, ein Stratege. Nur sehr wenige Autorinnen und Autoren können wirklich sämtliche Aspekte und komplexen Prozesse des Schreibens und des Publizierens im Blick haben. Viele Selfpublisher fokussieren sich komplett aufs Marketing und erledigen das Schreiben heute fast nebenbei – und untergraben so langfristig ihre eigene Existenzgrundlage. In dieses Bild passt, dass sich immer mehr Selfpublisher bei Agenturen bewerben. Viele hatten anfangs vielleicht mit einem Manuskript Glück, viele merken, dass es langfristig doch sehr harte Arbeit ist, allein auf dem Markt zu bestehen, und die meisten wünschen sich schlicht immer noch einen klassischen Verlag.

Ein Agent/Agentin beeinflusst die Entscheidungen, die man über viele Jahre trifft, er/sie hilft, aus den dutzenden Möglichkeiten jene auszuwählen, die zum Erfolg führen. Diese qualifizierte Beratungskompetenz an entscheidenden Weichen in der Karriere bleibt auch in Zeiten des Selfpublishing erhalten. Auch erfolgreiche Selfpublisher nehmen sich mittlerweile Agentinnen oder Agenten, so wie Fußballer Manager haben oder Musiker und Schauspieler ebenfalls Agentinnen und Agenten, schlicht und einfach, weil die Kunst selbst ein Full-time-Job ist. Letztlich arbeitet ein Agent/Agentin gemeinsam mit dem Autor/Autorin am strategischen Aufbau einer Autorenmarke – und davon profitieren am Ende alle.

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